Seit dem 01.07.2011 gelten höhere Hinzuverdienstgrenzen für das ALG II für die Spanne zwischen 100,- € und 1.000,00 €. Hier werden statt wie bisher 10 % nun 20 % nicht auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet.
Ansonsten bleibt es bei den bisherigen Regelung der Freibeträge.
Danach werden Einkommen bis 100,- € überhaupt nicht und Einkommen über 1.000,- € in Höhe von 10 % angerechnet (bis zur Höhe von 1.200,00 € bzw. 1.500,00 € bei Haushalten mit Kindern).
Rechtsanwalt Störmer ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.