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Freitag, 8. Juni 2012

Pflegereform: Uneinigkeit zwischen Bundesrat und Bundesregierung

Am 26.04.2012 wurde der Gesetzentwurf des Bundesregierung zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) in erster Lesung im Bundestag beraten. Die daraufhin vom Bundesrat geforderten Änderungsvorschläge zur Nachbesserung hat die Bundesregierung nun weitgehend zurück gewiesen.
So wollte der Bundesrat den Pflegenden eine flexiblere Inanspruchnahme der Pflegezeit ermöglichen und diese von insgesamt vier auf acht Wochen im Jahr ausdehnen. Hiermit ist die Bundesregierung nicht einverstanden.
Ebenso wenig bestand Einverständnis mit dem Vorschlag der Länderkammer, die bestehenden Wohnstrukturen zu pflegender Menschen angemessen zu berücksichtigen. Eine hierfür vorgesehene "Pflege im Quartier", wonach mehrere verwitwete ältere Einzelpersonen einer Siedlung eine gemeinsame Förderung ihrer Pflege erhalten sollten, lehnt die Bundesregierung ab. Dies würde zu einem, so wörtlich, "Ausufern des Leistungsanspruches" führen. Die Förderung soll demnach auf Wohngemeinschaften beschränkt werden, wonach ein Zuschlag von pauschal 200,00 € monatlich für eine gemeinsame Pflegekraft vorgesehen ist.
In einigen wenigen Punkten stimmt die Bundesregierung mit den Vorschlägen des Bundesrates überein. Hierzu gehört beispielsweise die Forderung, ältere Menschen mit Migrationshintergrund während einer Pflegeberatung in verständlicher Form über Pflege- und Betreuungsangebote zu informieren. 
An dieser Stelle sei die Frage erlaubt, wie eine solche Selbstverständlichkeit derzeit gehandhabt wird.



Rechtsanwalt Stephan Störmer ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.