Dieses Blog durchsuchen

Montag, 13. Januar 2014

Neue elektronische Gesundheitskarte

Seit dem 01.01.2014 müssen gesetzlich Krankenversicherte beim Arztbesuch die neue elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Die alte Krankenversicherungskarte können Ärztinnen und Ärzte (nur) noch vorübergehend akzeptieren. Dazu gilt grundsätzlich: Falls man die Karte vergessen hat, kann man sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen oder einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Ansonsten wird eine private Rechnung gestellt. Ärztinnen und Ärzte sind allerdings in begründeten Fällen berechtigt, eine Behandlung ohne gültige Karte ganz abzulehnen, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall.

Die neue elektronische Karte löst die alte Krankenversicherungskarte ab und gilt nunmehr als Versicherungsnachweis.
Auf ihr sind in der Regel Foto und Unterschrift des Versicherten zu sehen, so dass ein Missbrauch erheblich erschwert wird. Auch soll die neue Karte zukünftig mehr Funktionen haben als die alte Krankenversichertenkarte. Diese sollen aber erst schrittweise freigeschaltet werden. Dabei kann jeder Versicherte selbst bestimmen, was und wie viel auf der Karte gespeichert wird. Auf ausdrücklichen Wunsch des Karteninhabers können insbesondere uch Informationen für den Notfall gespeichert werden, z. B., ob Vorerkrankungen oder Allergien bestehen, wann welche Behandlungen erfolgt sind und ob Medikamente eingenommen werden. 

Ferner ist geplant, dass die Karten-Daten verschlüsselt und über ein spezielles Gesundheitsnetz digital versendet werden können. So wird nicht nur Zeit zu Gunsten der Patienten eingespart. Auch aufwendiges und teures Verschicken von Befunden und Röntgenbildern von Arzt zu Art kann auf diese Weise vereinfacht werden.



Der Autor ist auf dem Gebiet des Strafrechts und als Fachanwalt für Sozialrecht tätig.