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Donnerstag, 27. März 2014

Behinderte Menschen: Fünf Jahre UN-BRK in Deutschland

Gestern jährte sich das In-Kraft-Treten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zum fünften Mal.
Hintergrund ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das bereits am 3. Mai 2008 in Kraft trat.
Ziel des Übereinkommens und des Fakultativprotokolls ist es, gleichberechtigten Genuss von Menschenrechten und Grundfreiheiten auch durch Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, zu fördern und zu schützen.
Weltweit sind ca. 650 Millionen behinderte Menschen betroffen, zwei Drittel von ihnen leben in Entwicklungsländern.
Berührt sind insbesondere das Recht auf Zugang zu Bildung, zur Arbeitswelt und auch das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben.
Überwacht wird das Übereinkommen durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei den Vereinten Nationen mit Sitz in Genf.
Für die innerstaatliche Überwachung in Deutschland ist das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) zuständig, das als unabhängige Stelle im Sinne des Übereinkommens benannt wurde. Das DIMR gibt beispielsweise Empfehlungen ab und macht Vorschläge zur Durchführung des Übereinkommens. Ferner berät es die Bundesregierung, den Bundestag und andere Organisationen zu Fragen das Übereinkommen. Seinen Niederschlag gefunden hat dies in Deutschland unter anderem im SGB IX und auch im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Dennoch sind weiterhin Impulse für die Politik für behinderte Menschen und auch weitere Anstöße für die gesellschaftliche Diskussion erforderlich und gewünscht.


Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht.