Wie schon angekündigt, hat der Bundestag nunmehr am 08. Juli 2010 das neue Beschäftigungschancengesetz beschlossen. Es soll der Stabilisierung des Arbeitsmarktes dienen und bestehende Arbeitsverhältnisse während Wirtschaftskrisen sichern. Zu den Details wurde bereits in diesem Blog im Mai Stellung genommen.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, so dass der Bundesrat zwar Änderungen vorschlagen, die Bundesregierung diese aber auch ablehnen kann, wie bereits geschehen. Voraussichtlich soll das Gesetz mit Wirkung zum 01.01.2011 in Kraft treten.