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Donnerstag, 12. Juni 2014

40 Jahre Schwerbehinderten-Gesetz

Vor 40 Jahren wurde das seit 1953 bestehende Schwerbeschädigtengesetz durch das Schwerbehindertengesetz abgelöst. 
Seitdem werden keine Unterschiede mehr nach der Ursache der Behinderung gemacht. Wohl wichtigste praktische Auswirkung des Schwerbehindertengesetzes: Seit dem 01.05.1974 bedarf jede Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes (früher: Hauptfürsorgestelle). Auch die Stellung der Vertrauensperson, die die Interessen der schwerbehinderten Menschen im Betrieb wahrnimmt, wurde verbessert. Ferner wurde das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe neu geordnet.
Die weitere Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Verbesserung der Beschäftigtensituation schwerbehinderter Menschen ist notwendiger denn je:
2012 waren 1,1 Millionen schwerbehinderte Menschen in Betrieben und Verwaltungen beschäftigt, so viele wie noch nie.



Der Autor ist als Rechtsanwalt in Steinfurt Borghorst tätig.

Mittwoch, 11. Juni 2014

115

Wer im Sozialrecht Leistungen in Anspruch nehmen möchte, kommt in der Regel um einen Kontakt mit der zuständigen Behörde nicht herum. 
Manchmal ist es aber gar nicht so einfach, herauszufinden, wer überhaupt die zuständige Behörde ist und wer dort Auskunft erteilen kann. Hierzu wurde im Jahr 2009 die Behörden-Telefonnummer 115 eingerichtet. Diese soll eine erste Anlaufstelle sein für Verwaltungsfragen aller Art.
Die Hotline ist zum Festnetz-Tarif von Montag bis Freitag von 08.00  bis 18:00 Uhr erreichbar. Dabei sollen 75 % aller Anrufe innerhalb von 30 Sekunden durch die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angenommen und 65 % aller Anrufe beim ersten Kontakt beantwortet werden. Ist dies nicht möglich und wird die Anfrage weitergeleitet, so soll innerhalb von 24 Stunden innerhalb der Servicezeiten eine Rückmeldung per Rückruf, E-Mail oder Fax erfolgen.

Für weitere Informationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt einen Info-Flyer veröffentlicht. Außerdem gibt es ausführliche Infos auf www.115.de