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Donnerstag, 12. Juni 2014

40 Jahre Schwerbehinderten-Gesetz

Vor 40 Jahren wurde das seit 1953 bestehende Schwerbeschädigtengesetz durch das Schwerbehindertengesetz abgelöst. 
Seitdem werden keine Unterschiede mehr nach der Ursache der Behinderung gemacht. Wohl wichtigste praktische Auswirkung des Schwerbehindertengesetzes: Seit dem 01.05.1974 bedarf jede Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes (früher: Hauptfürsorgestelle). Auch die Stellung der Vertrauensperson, die die Interessen der schwerbehinderten Menschen im Betrieb wahrnimmt, wurde verbessert. Ferner wurde das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe neu geordnet.
Die weitere Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Verbesserung der Beschäftigtensituation schwerbehinderter Menschen ist notwendiger denn je:
2012 waren 1,1 Millionen schwerbehinderte Menschen in Betrieben und Verwaltungen beschäftigt, so viele wie noch nie.



Der Autor ist als Rechtsanwalt in Steinfurt Borghorst tätig.