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Mittwoch, 23. September 2015

Am stärksten benachteiligte Menschen: Förderrichtlinie zur Verbesserung der sozialen Eingliederung

Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben am 17. Juli die gemeinsame Förderrichtlinie zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, deren Kindern sowie von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen veröffentlicht. 

Nach Information der EHAP-Hompage ist das Ziel des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) in Deutschland die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Eingliederung von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen.
Demnach läuft die erste Förderperiode von 2014 bis 2020.
So werden Menschen unterstützt, die unter Armut leiden und keinen oder nur unzureichenden Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten des regulären Hilfesystems haben. Das sind:

  • Besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürger/-innen
  • Kinder von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/-innenn
  • Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen


Rein materielle Leistungen können aus den Mitteln des EHAP nicht gefördert werden. Er hat vielmehr eine sogenannte "Brückenfunktion", das heißt, es werden zusätzliche Personalstellen, insbesondere Berater/innen für aufsuchende Arbeit oder in lokalen Beratungsstellen, gefördert. 
In Form von niedrigschwelligen Ansätzen sollen Aktivitäten durchgeführt werden, die bestehende Strukturen flankieren und in ihrer Wirkung verstärken (Brückenfunktion). Sie sollen den Betroffenen je nach ihren individuellen Bedarfen dabei helfen, Zugang zu finden zu bestehenden Angeboten, beispielsweise zu Sprachkursen oder medizinischer Beratung. Kinder von EU-Zugewanderten sollen herangeführt werden an bestehende Angebote der frühen Bildung und der sozialen Betreuung, wie Kindertagesstätten oder andere vorschulische Angebote oder an Freizeitangebote. Falls notwendig können die benachteiligten Menschen auch weiter begleitet werden. Soweit die EHAP-Homepage, wo auch die  Verordnung zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen zu finden.


Ihre Fachkanzlei für Sozialrecht: Rechtsanwälte Störmer & Hiesserich

Freitag, 11. September 2015

Künstlersozialversicherung: Abgaben 2016

Nach einem Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll die Künstlersozialabgabe in 2016 stabil bei 5,2  % bleiben.
Einen entsprechenden Verordnungs-Entwurf hat das BMAS vorgelegt.



Stephan Störmer - Ihr Fachanwalt für Sozialrecht.