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Donnerstag, 24. August 2017

Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Tag der offenen Tür

Am kommenden Wochenende (26./27. August) lädt das BMAS mit einem Straßenfest auf dem Zietenplatz in Berlin zum Tag der offenen Tür ein. Der Eintritt ist frei.
Das Programm finden Sie hier.


An Ihrer Seite bei allen Fragen rund ums Sozialrecht:
Ihre Fachkanzlei für Sozialrecht Rechtsanwälte Störmer & Hiesserich

Donnerstag, 10. August 2017

Jobcenter muss Kosten einer Räumungsklage tragen

Das Jobcenter muss die Kosten einer Räumungsklage tragen, wenn es einem Leistungsberechtigten zu Unrecht Leistungen versagt, dadurch Mietrückstände entstehen und der Vermieter in der Folge Räumungsklage erhebt.
Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg jetzt entschieden (Urteil des 9. Senats vom 27.06.2017, Az. L 9 AS 1742/14).

Die anfallenden Gerichtskosten seien als einmalig anfallende Bedarfe der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen.
Das Gericht hat klargestellt, dass es sich bei diesen Kosten nicht um Wohnungsbeschaffungskosten i. S. d. § 22 Abs. 6 handelt und auch nicht um Schulden oder um Forderungen, die mit Schulden im Zusammenhang stehen, weshalb auch § 22 Abs. 8 SGB II nicht als Anspruchsgrundlage herangezogen werden kann.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das LSG die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.

Weitere Einzelheiten des konkreten Sachverhalts hat das LSG in dieser Pressemitteilung veröffentlicht.


Ihr Fachanwalt für Sozialrecht: Stephan Störmer 
Kanzlei Rechtsanwälte Störmer & Hiesserich aus Steinfurt.

Donnerstag, 3. August 2017

Fünf neue Berufskrankheiten

Zum 01.08.2017 wurden durch die 4. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung fünf neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:

  • Leukämie durch 1,3-Butadien,
  • Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe,
  • Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern,
  • Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest und
  • Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.
Schwerpunktmäßig betroffen sind Beschäftigte in der Kunstkautschuk- und Gummi-Industrie, der Aluminium- und Gießereiindustrie, der Asbesttextilindustrie, Schornsteinfeger, Hochofenarbeiter und Musizierende wie z. B. Orchestermusiker oder Musiklehrer.

Betroffene haben damit grds. Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung.