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Donnerstag, 5. April 2012

Gesetzentwurf zur Rentenreform

Der seit Herbst 2011 laufende Rentendialog nimmt langsam, aber sicher Formen an.
Im Mai diesen Jahres soll vom Bundeskabinett ein Gesetzentwurf beschlossen werden, der vielfältige Änderungen im Rentenrecht und zugehörigen Bereichen vorsieht.
Geplant ist unter anderem eine sogenannte "Zuschuss-Rente", die durch die Berücksichtigung der Lebensleistung einer und eines jeden Einzelnen für mehr Gerechtigkeit sorgen soll. Daneben soll es Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten geben. Ferner ist die Kombi-Rente ein Thema. Zudem soll die Riester-Rente verbraucherfreundlicher werden. Schließlich sind Anpassungen bei der freiwilligen Beitragsleistung und beim Reha-Budget vorgesehen.
Das parlamentarische Verfahren zur Umsetzung des Gesetzesentwurfs ist für die zweite Jahreshälfte 2012 geplant, damit die Änderungen in 2013 in Kraft treten können.

Wer sich im Detail informieren möchte, der sei auf die entsprechende Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeits und Soziales hingewiesen.



Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht.

Mittwoch, 4. April 2012

Neuer Schwerbehinderten-Ausweis geplant

Ab dem 01.01.2013 soll der Schwerbehinderten-Ausweis benutzerfreundlicher werden.
Während der bisherige Papierausweis noch ein relativ unhandliches Format hat, wird der neue Ausweis ebenso wie die neuen Personalausweise eine Plastikkarte im Scheckkartenformat sein. Für blinde Menschen wird in Braille-Schrift die Buchstabenfolge "sch-b-a" aufgedruckt sein, damit der Ausweis besser von anderen Karten in der gleichen Größe unterschieden werden kann. Ferner ist der Nachweis der Schwerbehinderung dann auch in englischer Sprache enthalten.
Ausgestellt werden kann der neue Ausweis grundsätzlich ab dem 01. Januar 2013, den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland für sich selbst fest. Spätestens ab dem 01. Januar 2015 werden dann nur noch die neuen Ausweise ausgestellt.
Alte Ausweise bleiben aber bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig und müssen nicht umgetauscht werden. Alle Nachteilsausgleiche können auch mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden.

Diese Neuerungen hat das Bundeskabinett am 28.03.2012 beschlossen. Erforderlich ist nun nur noch die Zustimmung des Bundesrates.


Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.