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Donnerstag, 21. April 2011

Sozialwahl 2011

Am 1. Juni 2011 finden die nächsten Sozialversicherungswahlen statt.

Die Wahl, die alle sechs Jahre stattfindet, hat den Zweck, die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, die bei jedem Versicherungsträger gem. § 31 Abs. 1 SGB IV zu bilden sind, neu zu bestimmen.

Gewählt werden die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen, die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfallversicherung und die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wahlberechtigt ist grundsätzlich jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und Beiträge zahlt. Dazu gehören auch Auszubildende, nicht jedoch familienversicherte Studentinnen und Studenten. Wählen kann jeder Versicherte bei dem Versicherungsträger, bei dem er versichert ist. Arbeitgeber können bei all den Versicherungsträgern wählen, bei denen die eigenen Mitarbeiter versichert sind.

Die Wahl wird im Wesentlichen als Briefwahl durchgeführt. Wichtig ist, dass die Stimmzettel bis spätestens zum 1. Juni 2011 bei den Versicherungsträgern eingegangen sind.

Nähere Informationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier zusammengestellt.



Rechtsanwalt Stephan Störmer aus Steinfurt ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.

Montag, 18. April 2011

Volle Anrechnung von Verletztenrente auf Grundsicherung

Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung kann einkommensmindernd auf "Hartz-IV"-Leistungen angerechnet werden. Das hat unlängst das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az. 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08). 


Zwar hat das BVerfG die gegen die letztinstanzliche Abweisung des Bundessozialgerichts gerichteten Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die diesbezüglich veröffentlichten Gründe ergeben jedoch Folgendes:


Durch die Anrechnung kommt es nicht zu einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Zwar bestehe eine Ungleichbehandlung gegenüber Empfängern nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 SGB II. Diese sei jedoch sachlich gerechtfertigt.
Die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung sei auch nicht teilweise als zweckbestimmte Einnahme zu werten. Im Gegensatz zur Verletztenrente sei die Grundrente des sozialen Entschädigungsrechts nicht zur Sicherung des allgemeinen Lebensunterhalts bestimmt, sondern soll den Empfänger für die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität entschädigen. Zugleich soll sie Mehraufwendungen ausgleichen, die die so Geschädigten gegenüber gesunden Menschen haben. Demgegenüber solle die Verletztenrente als Leistung aus der Sozialversicherung lediglich einen abstrakten Erwerbsausgleich schaffen.
Der Gesetzgeber habe insofern in rechtmäßiger Weise von seinem Gestaltungsermessen Gebrauch gemacht, so dass ein Verstoß gegen Art. 3 GG nicht gegeben sei.


Auch einen Verstoß gegen Art. 14 GG vermochte das BVerfG nicht zu erkennen, da das hier geminderte ALG II jedenfalls nicht von dessen Schutzbereich umfasst sei.




Rechtsanwalt Störmer aus Steinfurt ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.



Montag, 4. April 2011

Rentenerhöhung / Lohnanpassung

Zum 01. Juli 2011 steigen die Renten um 0,99 %.


Oft wird in diesem Zusammenhang zur Zeit die Frage an uns herangetragen, warum die Renten damit nicht in gleichem Maße steigen wie die Lohnentwicklung.


Zwar sind die Lohnsteigerungen in 2010 mit 3,10 % in den alten und 2,55 % in den neuen Bundesländern tatsächlich deutlich höher ausgefallen. Auf die Rentenerhöhung wirken sich jetzt aber die Schutzklauseln aus, die während der letzten Zeit der Wirtschaftskrise eine Rentenminderung verhindert haben. Diese nicht durchgeführte Rentenminderung muss jetzt nach einer genau bestimmten Formel abgebaut werden. Zusätzlich wirken sich auch noch der Riester-Faktor und der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor anpassungsdämpfend aus, so dass es bei einer Rentenerhöhung von lediglich 0,99 %für dieses Jahr bleibt.




Rechtsanwalt Störmer aus Steinfurt ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.

Freitag, 1. April 2011

Sozialgeld für Besuche eines Elternteils

Kinder müssen grundsätzlich für regelmäßige tageweise Besuche beim von der Familie getrennt lebenden Elternteil anteiliges Sozialgeld bekommen.


Dies hat jetzt das LSG NRW entschieden (20.02.2011, Az. L 7 AS 119/08).


Im zugrunde liegenden Fall hatten sowohl das Jobcenter Essen als auch das Sozialgericht Duisburg argumentiert, Mutter und Sohn einerseits sowie Vater andererseits hätten neben der ihnen jeweils gewährten Regelleistung keinen darüber hinaus gehenden Anspruch auf zusätzliche Leistungen in Form von Sozialgeld.


Dem ist das LSG nicht gefolgt. Vielmehr hat es in der vorliegenden Konstellation eine temporäre Bedarfsgemeinschaft gesehen, so dass anteiliges Sozialgeld für alle Tage zu zahlen ist, die das Kind länger als 12 Stunden beim umgangsberechtigten Elternteil verbringt.


Das LSG hat die Revision zugelassen, da es zu dieser Problematik bislang keine höchstrichterliche Entscheidung gibt.