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Donnerstag, 30. Oktober 2014

Beerdigungskosten

Beerdigungskosten dürfen nicht aus überzahlter Rente beglichen werden.
Das hat jetzt das Sozialgericht Gießen entschieden (Urteil vom 08.10.2014, Az. S 4 R 50/13).
Überzahlte Rente gehört demnach nicht zum Nachlass und kann daher auch nicht zur Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten wie z. B. Beerdigungskosten heran gezogen werden.


Ihr Ansprechpartner in allen Belangen des Sozialrechts: Rechtsanwalt Störmer aus Steinfurt

Haftung des Arbeitgebers bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

Arbeitgeber haften für die von ihnen zu erstattenden Aufwendungen, wenn sie Bauarbeiten ohne Sicherungsvorkehrungen von ihren Arbeitnehmern durchführen lassen und damit gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen. Dabei stellt das bewusste Absehen von Sicherungsmaßnahmen ein grobes Verschulden dar, so das Urteil des OLG Oldenburg vom 23.10.2014, Az. 14 U 34/14.


Der Autor ist Sozius in der Kanzlei Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte in Steinfurt.