Am 22. Januar ist die neue Prozesskostenhilfeformularverordnung (PKHFV) einschließlich der neuen Formulare in Kraft getreten. Damit sind die bisherigen Formulare außer Kraft, ab dem 22.01.2014 ist für den Antrag auf Bewilligung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe das neue Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu verwenden.
Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Seite des Justizministeriums NRW, die auf der Homepage des Verfassers verlinkt ist.
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Donnerstag, 30. Januar 2014
Mittwoch, 29. Januar 2014
Kabinett beschließt Rentenreform
Heute hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zur Rentenreform beschlossen, die ab 01.07.2014 in Kraft treten soll.
Im Einzelnen:
Diese Regelung gilt für eine Übergangszeit bis 2029. In dieser Zeit wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
Der Bundestag soll das Gesetz im Mai beschließen.
Der Verfasser ist Rechtsanwalt in Steinfurt.
Im Einzelnen:
- Mütterrente:
- Rente mit 63:
Diese Regelung gilt für eine Übergangszeit bis 2029. In dieser Zeit wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
- Höhere Erwerbsminderungsrenten
- Höheres Budget für Reha-Leistungen
Rückwirkend zum 01.01.2014 wird das Budget für Rehabilitation um 100 Mio. Euro für das laufende Jahr, in den Folgejahren um 200 Mio. Euro erhöht.
Der Bundestag soll das Gesetz im Mai beschließen.
Der Verfasser ist Rechtsanwalt in Steinfurt.
Neuer Teilhabe-Bericht
Seit diesem Monat ist der neue Teilhabe-Bericht der Bundesregierung in leicht verständlicher Sprache verfügbar.
Er beschreibt die Lage der Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in folgenden Bereichen: Familie und soziales Netz, Bildung und Berufsausbildung, Arbeit und Einkommen, Wohnen und Alltag, Gesundheit, Freizeit, Kultur und Sport, Sicherheit und Schutz vor Gewalt, Politik, Information und Mitbestimmung.
Der Bericht kann über die Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hier bezogen werden.
Der Autor ist bundesweit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht tätig.
Er beschreibt die Lage der Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in folgenden Bereichen: Familie und soziales Netz, Bildung und Berufsausbildung, Arbeit und Einkommen, Wohnen und Alltag, Gesundheit, Freizeit, Kultur und Sport, Sicherheit und Schutz vor Gewalt, Politik, Information und Mitbestimmung.
Der Bericht kann über die Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hier bezogen werden.
Der Autor ist bundesweit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht tätig.
Dienstag, 28. Januar 2014
Hartz IV / Langzeitarbeitslose
Für Leistungsbezieher im Bereich des SGB II stellt sich die Situation weiterhin besonders schwierig für Langzeitarbeitslose dar.
Der Bund und die Länder haben deshalb eine Reihe von Initiativen auf den Weg gebracht, die die Leistungen, Prozesse und Ideenvielfalt bei der Verringerung des Langzeitleistungsbezugs betreffen.
In der nun vorliegenden Publikation "Langzeitbeziehende im SGB II" werden Projekte, Ideen und Maßnahmen aus den gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern vorgestellt.
Rechtsanwalt Störmer ist im Sozial- und Strafrecht tätig.
Der Bund und die Länder haben deshalb eine Reihe von Initiativen auf den Weg gebracht, die die Leistungen, Prozesse und Ideenvielfalt bei der Verringerung des Langzeitleistungsbezugs betreffen.
In der nun vorliegenden Publikation "Langzeitbeziehende im SGB II" werden Projekte, Ideen und Maßnahmen aus den gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern vorgestellt.
Rechtsanwalt Störmer ist im Sozial- und Strafrecht tätig.
Neue Behinderten-Beauftragte
Am 16.01.2014 wurde die ehemalige Leistungssportlerin Verena Bentele in ihr Amt als neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingeführt.
Die Beauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Nach § 15 BGG hat sie die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.
Innerhalb der Bundesregierung begleitet sie daher aktiv die Gesetzgebung und nimmt so Einfluss auf politische Entscheidungen. Hierzu gehört die Beteiligung bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, die die Fragen der Integration von behinderten Menschen berühren oder behandeln.
Diesbezüglich hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Kontaktadresse bekannt gegeben:
Pressestelle der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen:
Tel.: 030 / 18 527 1797
Fax: 030 / 18 527 1871
E-Mail: presse@behindertenbeauftragte.de
Stephan Störmer ist Rechtsanwalt in Steinfurt.
Die Beauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Nach § 15 BGG hat sie die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.
Innerhalb der Bundesregierung begleitet sie daher aktiv die Gesetzgebung und nimmt so Einfluss auf politische Entscheidungen. Hierzu gehört die Beteiligung bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, die die Fragen der Integration von behinderten Menschen berühren oder behandeln.
Diesbezüglich hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Kontaktadresse bekannt gegeben:
Pressestelle der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen:
Tel.: 030 / 18 527 1797
Fax: 030 / 18 527 1871
E-Mail: presse@behindertenbeauftragte.de
Stephan Störmer ist Rechtsanwalt in Steinfurt.
Montag, 13. Januar 2014
Neue elektronische Gesundheitskarte
Seit dem 01.01.2014 müssen gesetzlich Krankenversicherte beim Arztbesuch die neue elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Die alte Krankenversicherungskarte können Ärztinnen und Ärzte (nur) noch vorübergehend akzeptieren. Dazu gilt grundsätzlich: Falls man die Karte vergessen hat, kann man sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen oder einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Ansonsten wird eine private Rechnung gestellt. Ärztinnen und Ärzte sind allerdings in begründeten Fällen berechtigt, eine Behandlung ohne gültige Karte ganz abzulehnen, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall.
Die neue elektronische Karte löst die alte Krankenversicherungskarte ab und gilt nunmehr als Versicherungsnachweis.
Auf ihr sind in der Regel Foto und Unterschrift des Versicherten zu sehen, so dass ein Missbrauch erheblich erschwert wird. Auch soll die neue Karte zukünftig mehr Funktionen haben als die alte Krankenversichertenkarte. Diese sollen aber erst schrittweise freigeschaltet werden. Dabei kann jeder Versicherte selbst bestimmen, was und wie viel auf der Karte gespeichert wird. Auf ausdrücklichen Wunsch des Karteninhabers können insbesondere uch Informationen für den Notfall gespeichert werden, z. B., ob Vorerkrankungen oder Allergien bestehen, wann welche Behandlungen erfolgt sind und ob Medikamente eingenommen werden.
Ferner ist geplant, dass die Karten-Daten verschlüsselt und über ein spezielles Gesundheitsnetz digital versendet werden können. So wird nicht nur Zeit zu Gunsten der Patienten eingespart. Auch aufwendiges und teures Verschicken von Befunden und Röntgenbildern von Arzt zu Art kann auf diese Weise vereinfacht werden.
Der Autor ist auf dem Gebiet des Strafrechts und als Fachanwalt für Sozialrecht tätig.
Die neue elektronische Karte löst die alte Krankenversicherungskarte ab und gilt nunmehr als Versicherungsnachweis.
Auf ihr sind in der Regel Foto und Unterschrift des Versicherten zu sehen, so dass ein Missbrauch erheblich erschwert wird. Auch soll die neue Karte zukünftig mehr Funktionen haben als die alte Krankenversichertenkarte. Diese sollen aber erst schrittweise freigeschaltet werden. Dabei kann jeder Versicherte selbst bestimmen, was und wie viel auf der Karte gespeichert wird. Auf ausdrücklichen Wunsch des Karteninhabers können insbesondere uch Informationen für den Notfall gespeichert werden, z. B., ob Vorerkrankungen oder Allergien bestehen, wann welche Behandlungen erfolgt sind und ob Medikamente eingenommen werden.
Ferner ist geplant, dass die Karten-Daten verschlüsselt und über ein spezielles Gesundheitsnetz digital versendet werden können. So wird nicht nur Zeit zu Gunsten der Patienten eingespart. Auch aufwendiges und teures Verschicken von Befunden und Röntgenbildern von Arzt zu Art kann auf diese Weise vereinfacht werden.
Der Autor ist auf dem Gebiet des Strafrechts und als Fachanwalt für Sozialrecht tätig.
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