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Mittwoch, 29. Januar 2014

Kabinett beschließt Rentenreform

Heute hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zur Rentenreform beschlossen, die ab 01.07.2014 in Kraft treten soll.

Im Einzelnen:

  • Mütterrente:
Mütter / Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen für ihre Erziehungsleistung einen Rentenpunkt mehr. Für Kinder, die nach 1992 geboren sind, bleibt es bei insgesamt drei Rentenpunkten pro Kind.

  • Rente mit 63:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens 45 Beitragsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Neben Pflichtbeitragszeiten werden auch Zeiten von Lohnersatzleistungen, z. B. ALG I, Schlechtwettergeld oder Kurzarbeitergeld, angerechnet. Nicht angerechnet werden Zeiten, in denen Grundsicherungsleistungen bezogen wurden.
Diese Regelung gilt für eine Übergangszeit bis 2029. In dieser Zeit wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

  • Höhere Erwerbsminderungsrenten
Ab dem 01.07.2014 werden Neurentner mit Erwerbsminderung so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger als bisher weiter gearbeitet hätten (Zurechnungszeit). Zusätzlich soll mit einer "Günstigerprüfung" verhindert werden, dass sich die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung negativ auf die Rentenhöhe auswirken. So sollen doppelte Nachteile durch Teilzeitarbeit oder Krankheit vermieden werden.

  • Höheres Budget für Reha-Leistungen
Rückwirkend zum 01.01.2014 wird das Budget für Rehabilitation um 100 Mio. Euro für das laufende Jahr, in den Folgejahren um 200 Mio. Euro erhöht.


Der Bundestag soll das Gesetz im Mai beschließen.



Der Verfasser ist Rechtsanwalt in Steinfurt.