Am 22. Januar ist die neue Prozesskostenhilfeformularverordnung (PKHFV) einschließlich der neuen Formulare in Kraft getreten. Damit sind die bisherigen Formulare außer Kraft, ab dem 22.01.2014 ist für den Antrag auf Bewilligung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe das neue Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu verwenden.
Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Seite des Justizministeriums NRW, die auf der Homepage des Verfassers verlinkt ist.