Neben den neuen Formularen für die Beantragung von Prozesskostenhilfe ist im Januar auch die neue Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) in Kraft getreten.
Für die Beantragung von Beratungshilfe stehen ab sofort die neuen Formulare zum Beispiel auf der Seite des Justizministeriums NRW nebst weiteren Informationen zur Verfügung.
Erforderlich wurden die Anpassungen aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts (BGB. I 2013 NR. 55, S. 3533 ff.).