Trotz hoher erwirtschafteter Überschüsse bleibt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in 2014 unverändert bei 18,9 %. Für die knappschaftliche Rentenversicherung ist ein Satz von 25,1 % vorgesehen.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/187) hat gestern der Ausschuss für Arbeit und Soziales angenommen.
Nicht durchsetzen konnte sich ein Gesetzentwurf der Fraktion "Die Linke" (BT-Drs. 18/52), mit dem der "Automatismus zur Senkung der Beitragssätze" außer Kraft gesetzt werden sollte.
Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht.