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Mittwoch, 14. März 2012

Rentenerhöhung zum 01.07.2012

Die Renten steigen zum 01. Juli 2012 in Ostdeutschland um 2,26 Prozent und in Westdeutschland um 2,18 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 24,37 € auf 24,92 € im Osten und von 27,47 € auf 28,07 € im Westen.
Dass die Rentenerhöhung im Osten etwas höher ausfällt als im Westen, liegt an der Wirtschaftskrise in 2010. Da der Westen seinerzeit mehr von der Rentengarantie profitiert hatte als der Osten, musste jetzt ein entsprechender Ausgleich erfolgen.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.

Donnerstag, 8. März 2012

Basispflege bei Neurodermitis

Wie das Bundessozialgericht jetzt entschieden hat, ist der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel zur Basispflege bei Neurodermitis aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung rechtmäßig.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin vor 2004 ebensolche Mittel nach vertragsärztlicher Verordnung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Mit dem 01.01.2004 schloss jedoch der Gesetzgeber die Verordnungsfähigkeit dieser nicht verschreibungspflichtigen Mittel grundsätzlich aus. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ließ die Verordnungsfähigkeit auch nicht ausnahmsweise zu. Die Klägerin hatte daher die Kosten letztlich selbst zu tragen.

Das BSG hat dazu ausgeführt, dass der GBA zu Recht die Versorgung mit Basistherapeutika bei Neurodermitis als verordnungsfähige Standardtherapie abgelehnt habe. Bei Bedürftigkeit sei eine Übernahme z. B. nach dem SGB II bzw. SGB XII möglich. In Mischbereichen stünden insofern alternativ zu Arzneimitteln auch kostengünstigere kosmetische Pflegemittel zur Verfügung. Dies müsse jedenfalls solange gelten, wie nicht ein zusätzlicher krankheitsspezifischer Nutzen der betroffenen Arzneimittel aufgrund von wissenschaftlichen Studien hinreichend belegt sei.

Ein Verstoß gegen Verfassungsrecht sei in den zugrunde liegenden Regelungen nicht zu sehen. Bei schweren Verlaufsformern sei die Versorgung der Versicherten mit dem allgemein anerkannten Therapiestandard, z. B. der Anwendung lokal applizierter Glukokortikoide oder topischer Behandlung mit Calcineurin-Inhibitoren, gesichert. Der Bereich der Eigenvorsorge sei in verhältnismäßiger Art und Weise ausgestaltet worden. Nicht die ökonomische Bedürftigkeit des Betroffenen, sondern die Qualität der Mittel der Krankheitsbekämpfung und die Schwere der Krankheit bestimmten den Umfang des GKV-Leistungskatalogs. 
Soweit das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 06.03.2012 (Az. B 1 KR 24/10 R).


Rechtsanwalt Störmer ist auch Fachanwalt für Sozialrecht.

Donnerstag, 1. März 2012

Neue Hartz-IV- und Sozialhilfe-Regelsätze

Wie heute veröffentlicht, stufen die 2., 5., 19. und 20. Kammer des Sozialgerichts Aachen die neuen "Hartz-IV"- und Sozialhilfe-Regelsätze als verfassungskonform ein.
In fünf Verfahren hatten die Kläger jeweils geltend gemacht, die genannten Neuregelungen genügten nicht den vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 aufgestellten Vorgaben. Die für haushaltsangehörige Personen berücksichtigten Einsparungen seien nicht hinreichend belegt und es fehle an einer tragfähigen Begründung für die Bemessung der Regelsätze. Außerdem erhielten dauerhaft erwerbsgeminderte Leistungsbezieher, die im Haushalt der Eltern leben, lediglich Regelbedarfsstufe 3, während erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ggf. der volle Satz der Regelbedarfsstufe 1 zusteht.
Alle vier Kammern des Sozialgerichts Aachen sind dieser Argumentation jedoch nicht gefolgt. Ihrer Ansicht nach beruhten die Neuregelungen auf einer Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstatistik von 2008, die das Verbrauchsverhalten der Bevölkerung empirisch abbilde. Eine Überprüfungsmöglichkeit bestehe daher nur hinsichtlich eines sachgerechten und transparenten Verfahrens. Ein solches liege jedoch den zum 01.01.2011 in Kraft getretenen Neuregelungen zugrunde.

In allen Entscheidungen wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zum Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zugelassen.

Az. S 5 AS 177/ 11, S 5 AS 475/11 (Urteil vom 20.07.2011)
Az. S 2 AS 277/11 (Urteil vom 20.12.2011)
Az. S 20 SO 79/11 (Urteil vom 13.12.2011)
Az. S 19 SO 108/11 (Urteil vom 20.01.2012)


Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.