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Mittwoch, 21. Mai 2014
In eigener Sache
Es freut mich, mitteilen zu dürfen, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm mir die Berechtigung zuerkannt hat, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen. Auch insofern stehe ich Ihnen gern bundesweit zur Verfügung.
Montag, 5. Mai 2014
Nationaler Sozialbericht 2014
Ab sofort ist der nationale Sozialbericht 2014 verfügbar.
Hierin wird über neue Entwicklungen und gesetzlich verankerte oder im Parlament anhängige Reformen sowie Maßnahmen und Aktivitäten Deutschlands in den Bereichen der OMK Soziales (Offene Methode der Koordinierung im Bereich Sozialschutz) berichtet. Betroffen sind insbesondere die Bereiche Soziale Inklusion, Renten, Gesundheit und Langzeitpflege. Teilweise wird auch ein Ausblick auf in nächster Zeit geplante Maßnahmen gegeben. Ferner umfasst der oben genannten Bericht ein thematisches Schwerpunktkapitel "Zugang zum Sozialschutz für junge Erwerbslose".
Stephan Störmer ist vor allem im Sozialrecht und Strafrecht als Rechtsanwalt tätig.
Hierin wird über neue Entwicklungen und gesetzlich verankerte oder im Parlament anhängige Reformen sowie Maßnahmen und Aktivitäten Deutschlands in den Bereichen der OMK Soziales (Offene Methode der Koordinierung im Bereich Sozialschutz) berichtet. Betroffen sind insbesondere die Bereiche Soziale Inklusion, Renten, Gesundheit und Langzeitpflege. Teilweise wird auch ein Ausblick auf in nächster Zeit geplante Maßnahmen gegeben. Ferner umfasst der oben genannten Bericht ein thematisches Schwerpunktkapitel "Zugang zum Sozialschutz für junge Erwerbslose".
Stephan Störmer ist vor allem im Sozialrecht und Strafrecht als Rechtsanwalt tätig.
Freitag, 2. Mai 2014
Regelbedarfsstufen: Grundsätzliches
Nicht nur für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB XII wichtig, sondern auch in zahlreichen anderen Situationen, z. B. dann, wenn man im Rahmen des Ehegatten-Unterhalts für Heimaufenthalte in Anspruch genommen werden soll: Die Regelbedarfe.
Üblicherweise werden diese über zahlreiche Medien verbreitet, so beispielsweise auch in diesem Blog.
Entscheidend ist jedoch die gesetzliche Grundlage, nämlich § 28 SGB XII mit der entsprechenden Anlage.
Dort erhält man einen Überblick zunächst über die Ermittlung der Regelbedarfsstufen und sodann in der Anlage einen Überblick über die genauen Beträge für jede Regelbedarfsstufe sowie Definitionen, wer zu welcher Regelbedarfsstufe gehört.
Zeitlich reicht das Ganze derzeit bis 2011 zurück.
Verlinkt wurde hier tatsächlich originär zum von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der juris-GmbH zur Verfügung gestellten Bundesrecht.
Der Autor ist als Rechtsanwalt in Steinfurt tätig.
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