Die elektronischen Meldeverfahren in der Sozialversicherung sollen vereinfacht werden.
Hierzu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die dort enthaltenen Änderungsvorschläge basieren auf dem Projekt "Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung " (OMS).
Hierzu gehören der Einsatz einer maschinenlesbaren Verschlüsselung der Daten auf dem Sozialversicherungsausweis, eine eindeutige Definition von Verfahrenskomponenten wie die betriebs- und Zahlstellennummer sowie die Umsetzung einer elektronischen Beantragung und Rückübermittlung der Bescheinigungen über die Fortgeltung des Versicherungsschutzes im Ausland.
Ferner sollen mittelständische Unternehmen von Bürokratie entlastet werden. Hierzu ist unter anderem die Einrichtung eines Informationsportals im Internet geplant, auf dem Arbeitgebern Basisinformationen zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Melde- und Beitragsverfahren zur Verfügung gestellt werden.
Schließlich soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, die Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten zu vereinfachen.
Der Autor ist Rechtsanwalt in Steinfurt.
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Montag, 30. Mai 2016
Mittwoch, 4. Mai 2016
Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016
Das Bundeskabinett hat der Rentenwertbestimmungsverordung 2016 zugestimmt.
Damit wird die im März errechnete Anpassung der Renten in den neuen Bundesländern um 5,95 % und in den alten Ländern um 4,25 % formell bestätigt.
Nach Zustimmung des Bundesrates können die höheren Renten erstmals im Juli 2016 ausgezahlt werden.
Die Rentenanpassung basiert auf der Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt in den neuen Ländern 5,48 % und in den alten Ländern 3,78 %. Eingang findet hier die vom Statistischen Bundesamt gemeldete Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei "Ein-Euro-Jobs" außer acht bleiben. Ferner wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Schließlich kommt noch ein statistischer Sondereffekt aufgrund der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) aus dem Jahr 2014 zum Tragen, der die anpassungsrelevante Lohnentwicklung bei der diesjährigen Rentenanpassung um rund einen Prozentpunkt steigert. Hierdurch wird der statistische Effekt, der die letztjährige Rentenanpassung gedämpft hatte, wieder ausgeglichen.
Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt sich in diesem Jahr rechnerisch mit + 0,18 Prozentpunkten steigernd auf die Rentenanpassung aus, die Altersvorsorgeaufwendungen wirken rechnerisch mit 0,26 Prozentpunkten anpassungssteigernd.
Auf dieser Basis ergibt sich eine Anhebung des Rentenwerts (West) von 29,21 € auf 30,45 € und (Ost) von 27,05 € auf 28,66 €.
Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern nun 94,1 % des Westwerts (bisher 92,6 %).
Rechtsanwalt Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Damit wird die im März errechnete Anpassung der Renten in den neuen Bundesländern um 5,95 % und in den alten Ländern um 4,25 % formell bestätigt.
Nach Zustimmung des Bundesrates können die höheren Renten erstmals im Juli 2016 ausgezahlt werden.
Die Rentenanpassung basiert auf der Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt in den neuen Ländern 5,48 % und in den alten Ländern 3,78 %. Eingang findet hier die vom Statistischen Bundesamt gemeldete Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei "Ein-Euro-Jobs" außer acht bleiben. Ferner wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Schließlich kommt noch ein statistischer Sondereffekt aufgrund der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) aus dem Jahr 2014 zum Tragen, der die anpassungsrelevante Lohnentwicklung bei der diesjährigen Rentenanpassung um rund einen Prozentpunkt steigert. Hierdurch wird der statistische Effekt, der die letztjährige Rentenanpassung gedämpft hatte, wieder ausgeglichen.
Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt sich in diesem Jahr rechnerisch mit + 0,18 Prozentpunkten steigernd auf die Rentenanpassung aus, die Altersvorsorgeaufwendungen wirken rechnerisch mit 0,26 Prozentpunkten anpassungssteigernd.
Auf dieser Basis ergibt sich eine Anhebung des Rentenwerts (West) von 29,21 € auf 30,45 € und (Ost) von 27,05 € auf 28,66 €.
Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern nun 94,1 % des Westwerts (bisher 92,6 %).
Rechtsanwalt Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
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