Der MDK soll organisatorisch von den Krankenkassen abgekoppelt werden.
Das ergibt sich aus dem MDK-Reformgesetz der Bundesregierung.
Der bisher als Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen organisierte Dienst soll zukünftig eine eigene Körperschaft bilden und "Medizinischer Dienst" (MD) heißen.
Durch die Neuordnung soll die Unabhängigkeit der Begutachtungen gestärkt werden.
Außerdem sind zahlreiche Neuregelungen dasVerhältnis zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern betreffend vorgesehen.
Quelle: juris - das Rechtsportal, Meldung vom 25.09.2019
Rechtsanwalt Störmer ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
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Donnerstag, 26. September 2019
Montag, 2. September 2019
Neues Gebährden-Telefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Seit 2007 können sich hörgeschädigte und gehörlose Bürgerinnen und Bürger auch mittels eines speziellen Gebärden-Telefons an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wenden, wenn sie Fragen haben, Informationen zu Themenbereichen des BMAS wünschen oder Meinungen austauschen möchten.
Der Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers ist nicht erforderlich, da die ebenfalls gehörlosen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Telefons mit etwaig besonderen Sprachgewohnheiten vertraut sind.
Am 15.08.2019 wurde nun ein neues, in Rostock angesiedeltes Gebärden-Telefon in Betrieb genommen.
Die Kommunikation ist künftig auch ohne zusätzliche software direkt über Videotelefonie möglich, z. B. über Rechner, Tablets oder Smartphones.
Der Aufruf erfolgt unter www.gebaerdentelefon.de/bmas
Quelle: Newsletter des BMAS vom 29.08.2019
Für Sie immer aktuell auf dem Gebiet des Sozialrechts: Ihre Fachanwälte für Sozialrecht Stephan Störmer und Viola Hiesserich.
Der Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers ist nicht erforderlich, da die ebenfalls gehörlosen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Telefons mit etwaig besonderen Sprachgewohnheiten vertraut sind.
Am 15.08.2019 wurde nun ein neues, in Rostock angesiedeltes Gebärden-Telefon in Betrieb genommen.
Die Kommunikation ist künftig auch ohne zusätzliche software direkt über Videotelefonie möglich, z. B. über Rechner, Tablets oder Smartphones.
Der Aufruf erfolgt unter www.gebaerdentelefon.de/bmas
Quelle: Newsletter des BMAS vom 29.08.2019
Für Sie immer aktuell auf dem Gebiet des Sozialrechts: Ihre Fachanwälte für Sozialrecht Stephan Störmer und Viola Hiesserich.
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