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Montag, 2. September 2019

Neues Gebährden-Telefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Seit 2007 können sich hörgeschädigte und gehörlose Bürgerinnen und Bürger auch mittels eines speziellen Gebärden-Telefons an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wenden, wenn sie Fragen haben, Informationen zu Themenbereichen des BMAS wünschen oder Meinungen austauschen möchten. 
Der Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers ist nicht erforderlich, da die ebenfalls gehörlosen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Telefons mit etwaig besonderen Sprachgewohnheiten vertraut sind.

Am 15.08.2019 wurde nun ein neues, in Rostock angesiedeltes Gebärden-Telefon in Betrieb genommen.
Die Kommunikation ist künftig auch ohne zusätzliche software direkt über Videotelefonie möglich, z. B. über Rechner, Tablets oder Smartphones.

Der Aufruf erfolgt unter www.gebaerdentelefon.de/bmas

Quelle: Newsletter des BMAS vom 29.08.2019


Für Sie immer aktuell auf dem Gebiet des Sozialrechts: Ihre Fachanwälte für Sozialrecht Stephan Störmer und Viola Hiesserich.