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Donnerstag, 22. August 2019

Facharzt: Entziehung der Zulassung

Wenn ein Facharzt seine Praxis nachhaltig ohne Einhaltung jahrelang gültiger Hygiene- und Arbeitsschutz-Standards betreibt, kann ihm die Zulassung der vertragsärztlichen Tätigkeit entzogen werden.

Das hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden (29.11.2018, Az. S 5 KA 647/16).

Beim dortigen Kläger hatte das städtische Gesundheitsamt bei einer infektionshygienischen Begehung eine Vermüllung der Praxisräume sowie schwerwiegende Mängel in Bezug auf Hygiene und Arbeitsschutz festgestellt. Die seit Jahren gültigen Standards waren noch nicht einmal bekannt, geschweige denn wurden sie umgesetzt.
Auch eine zweite Praxis-Begehung mit einer Vertreterin des Regierungspräsidiums und einem Amtsarzt bestätigte gravierende Mängel im Hinblick auf die infektionshygienischen Verhältnisse. Es war von einer erheblichen Infektionsgefahr für die Patienten auszugehen, Instrumente waren verschmutzt, bei ursprünglich sterilen Einmalprodukte war das Verfallsdatum teilweise seit mehreren Jahren abgelaufen.

Der Berufungsausschuss hat daraufhin dem Kläger die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung entzogen, wogegen dieser sich mit seiner Klage wandte.

Allerdings lag auch nach Ansicht des Sozialgerichts eine gröbliche Pflichtverletzung vor.
Der Kläger habe eine Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums nicht beachtet und seine Behandlungen fortgesetzt.
Ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sei nicht gegeben.
Ausschließlich geeignete Ärzte zur vertragsärztlichen Versorgung zuzulassen, diene der Sicherung der Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung, eines gewichtigen Gemeinwohlbelangs.

Quelle: SozG Stuttgart, Pressemitteilung vom 02.08.2019


Der Autor Rechtsanwalt Stephan Störmer ist tätig in der Fachkanzlei für Sozialrecht Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte.