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Dienstag, 27. Oktober 2015

Hartz IV: Leistungen bei Untergewicht

Krankheitsbedingtes Untergewicht kann einen Anspruch auf höhere Leistungen nach dem SGB II begründen.
Das hat das Sozialgericht Aurich am 25.08.2015 entschieden (Az. S 55 AS 100/14).

Im zugrunde liegenden Fall litt der Kläger an einer chronischen Erkrankung, die dazu führt, dass er bei einer Körpergröße von 1,78 Metern durchgängig nur noch ein Gewicht von knapp über 50 kg hat und sein Body-Mass-Index (BMI) nur noch bei 16 liegt.
Das zuständige Jobcenter hatte die Bewilligung von Mehrbedarfsleistungen für eine kostenaufwendige Ernährung abgelehnt und berief sich zur Begründung auf eine amtsärztliche Stellungnahme.

Das Sozialgericht hat der Klage auf Bewilligung von Mehrbedarf stattgegeben. 
Bemerkenswert ist in diesem Fall, dass das Gericht festgestellt hat, dass der amtsärztlichen Stellungnahme schon deswegen keine überwiegende Beweiskraft zukommt, weil diese nicht aufgrund beigezogener Arztberichte und auch ohne Untersuchung des Klägers erstellt worden ist. Die Berichte der Fachärzte hingegen belegten die geltend gemachte Erkrankung und zeigten auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass das Untergewicht nicht durch die Krankheit hervorgerufen wurde.

Jobcenter haben nach dieser Entscheidung die Voraussetzungen des § 21 Abs. 5 SGB II, der einen Mehrbedarf in angemessener Höhe für kostenaufwendige Ernährung aus medizinischen Gründen regelt, medizinisch zu überprüfen, wenn sie darauf hingewiesen werden, dass solche Voraussetzungen vorliegen.


Rechtsanwalt Störmer ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht und für Strafrecht.

Donnerstag, 22. Oktober 2015

Fachkräfte-Woche 2015

Vom 26.10.2015 bis zum 01.11.2015 findet unter dem Motto "In Deutschland steckt mehr" die diesjährige Fachkräfte-Woche statt.
Im Rahmen dieser Aktionswoche werden bundesweit mehr als 250 Veranstaltungen angeboten.
Detaillierte Informationen gibt es auf www.fachkraeftewoche.de


Rechtsanwalt Störmer ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht.

Mittwoch, 7. Oktober 2015

Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: 2. Phase

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat 105 Jobcenter mit mehr als 10.000 Förderplätzen für Langzeitarbeitslose ausgewählt, die am Programm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" teilnehmen dürfen. Das Programm ist Teil des Konzepts zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit "Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern".

Wie sich aus einer Pressemitteilung des BMAS ergibt, sollen mit dem bis Ende 2018 angelegten Programm rund 10.000 Bezieher von Arbeitslosengeld II gefördert werden. Hierfür stehen 450 Mio. Euro zur Verfügung. Es soll die vorhandenen gesetzlichen Eingliederungsleistungen der Jobcenter ergänzen und erweitern. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse, die zusätzlich und wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Die Förderung ist als Festbetragsfinanzierung ausgestaltet und beträgt bei 30 Stunden maximal 1.320 Euro.


Das Programm richtet sich an sehr arbeitsmarktferne Personen mit besonderen Problemlagen, die gegenwärtig keine Aussicht auf eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Eine Zielgruppe sind Leistungsberechtigte, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen besonderer Förderung bedürfen. Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sind unter dem Aspekt sozialer Teilhabe die zweite wichtige Gruppe. Soweit die Pressemitteilung des BMAS.


Der Autor ist Rechtsanwalt in Steinfurt und zugleich Fachanwalt für Sozialrecht und Strafrecht.