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Mittwoch, 7. Oktober 2015

Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: 2. Phase

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat 105 Jobcenter mit mehr als 10.000 Förderplätzen für Langzeitarbeitslose ausgewählt, die am Programm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" teilnehmen dürfen. Das Programm ist Teil des Konzepts zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit "Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern".

Wie sich aus einer Pressemitteilung des BMAS ergibt, sollen mit dem bis Ende 2018 angelegten Programm rund 10.000 Bezieher von Arbeitslosengeld II gefördert werden. Hierfür stehen 450 Mio. Euro zur Verfügung. Es soll die vorhandenen gesetzlichen Eingliederungsleistungen der Jobcenter ergänzen und erweitern. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse, die zusätzlich und wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Die Förderung ist als Festbetragsfinanzierung ausgestaltet und beträgt bei 30 Stunden maximal 1.320 Euro.


Das Programm richtet sich an sehr arbeitsmarktferne Personen mit besonderen Problemlagen, die gegenwärtig keine Aussicht auf eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Eine Zielgruppe sind Leistungsberechtigte, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen besonderer Förderung bedürfen. Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sind unter dem Aspekt sozialer Teilhabe die zweite wichtige Gruppe. Soweit die Pressemitteilung des BMAS.


Der Autor ist Rechtsanwalt in Steinfurt und zugleich Fachanwalt für Sozialrecht und Strafrecht.