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Freitag, 11. Juli 2014

Gesetzlicher Mindestlohn

Heute hat der Bundesrat dem im April 2014 von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie zugestimmt. 
Damit gilt ab dem 01.01.2015 der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 € flächendeckend in West und Ost ohne Ausnahme für alle Branchen. 
Für bestimmte Gruppen sind Übergangs- und Sonderregelungen vorgesehen.
Für die Einhaltung werden zukünftig 1.600 neue Mitarbeiter des Zolls sorgen.



Ihre Ansprechpartner im Arbeits- und Sozialrecht: Kanzlei Störmer & Hiesserich in Steinfurt.

Dienstag, 8. Juli 2014

Hartz IV - Glückspielgewinn

Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz (erschienen am 24.06.2014, Az. S 15 AS 132/11) sind Glücksspielgewinne im Rahmen des Leistungsbezugs von ALG II zwar grundsätzlich zu berücksichtigen. 
Allerdings muss dies bereits im Monat der Übergabe des Gewinns (im zugrunde liegenden Fall ein PKW) geschehen und nicht erst, wenn dieser "versilbert" wird.
Berücksichtigt der Leistungsträger den Gewinn nicht sofort, kann der entsprechende Leistungsbescheid nur unter engen Voraussetzungen aufheben. Diese waren im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben, so dass der dortige Kläger darauf vertrauen durfte, dass ihm die bewilligte Leistung auch zustand. Eine Erstattung hatte nicht zu erfolgen.



Rechtsanwalt Störmer ist Sozius in der Kanzlei Störmer & Hiesserich in Steinfurt.

Donnerstag, 3. Juli 2014

Neues Pflegereformgesetz

Nach der Kabinetts-Entscheidung Ende Mai liegt nun das erste Pflegereformgesetz der Bundesregierung dem Bundestag zur Beratung vor.

Nach dem Entwurf (BT-Drs. 18/1798) sollen Anfang 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte erhöht werden. Finanziert werden soll dies unter anderem durch eine zweistufige Beitragserhöhung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte, so dass dann ca. 5 Mrd. € mehr pro Jahr für Pflegeleistungen zur Verfügung stehen.
Geplant sind außerdem Verbesserungen bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie in der teilstationären Tages- und Nachtpflege, insbesondere auch für Demenzerkrankte.

Ferner sollen 1,2 Mrd. € in einen speziellen Vorsorgefonds für die "Baby-Boomer-Generation" fließen, da Schätzungen nach die Zahl der Pflegebedürftigen von momentan 2,5 Millionen Menschen auf über 4 Millionen Menschen in 2050 ansteigen wird. Erst ab 2055 wird ein langsamer Rückgang der Pflegefälle erwartet. Das maximale Volumen dieses Fonds wird derzeit auf 37 bis 42 Milliarden € geschätzt.

Schließlich soll noch in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeits-Begriff eingeführt werden, nach dem es zukünfig fünf statt drei Pflegestufen geben soll. Hierbei soll nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden werden. Entscheidend ist dann vielmehr der Grad der Selbstständigkeit im Alltag, was sich wiederum vorteilhaft für Demenz-Patienten auswirken soll.



Stephan Störmer ist schwerpunktmäßig im Sozialrecht und Strafrecht tätig.

Mittwoch, 2. Juli 2014

Hartz IV: Rechtswidrige Mietobergrenzen

Das vom Landkreis Göttingen für die Stadt Göttingen angewendete Gutachten zur Ermittlung von angemessenen Unterkunftskosten für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") darf nicht mehr als Grundlage für die Leistungsgewährung herangezogen werden. Die dort festgelegten Mietobergrenzen sind zu niedrig. Das hat jetzt das LSG Bremen-Niedersachsen entschieden (Urteil vom 29.04.2014, Az. L 7 AS 330/13), die Revision wurde nicht zugelassen.


Rechtsanwalt Störmer ist bundesweit sozialrechtlich tätig.