Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich ganz klar gegen eine sogenannte "Viel-Kläger-Gebühr" in sozialgerichtlichen Verfahren ausgesprochen.
Hintergrund ist der Antrag des Landes Hessen in Bundesrat, dass diejenigen, die innerhalb von zehn Jahren zehn Verfahren und mehr vor dem Sozialgericht angestrengt haben, eine besondere Verfahrensgebühr in ansonsten gerichtskostenfreien Verfahren zahlen sollen.
Der Vorsitzende des Ausschusses Sozialrecht im DAV, Prof. Dr. Hermann Plagemann, weist ausdrücklich darauf hin, dass gerade im Bereich der Grundsicherung und auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa bei Erstattung von wiederkehrenden Behandlungskosten, zehn Verfahren in zehn Jahren keine Seltenheit sind und dies keineswegs Rückschlüsse auf einen etwaigen Rechtsmissbrauch zulassen. Er sieht wie viele Anwältinnen und Anwälte, zu denen auch unsere Kanzlei zählt, die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger abgeschreckt werden, überhaupt den Klageweg einzuschlagen. Dies ist jedoch gerade im Bereich der existenziellen Grundsicherung nicht mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz vereinbar.
Wir werden die Entwicklung weiterhin für Sie im Auge behalten und hier darüber berichten.
Ihre Fachanwälte für Sozialrecht
Kanzlei Störmer & Hiesserich