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Mittwoch, 2. Juli 2014

Hartz IV: Rechtswidrige Mietobergrenzen

Das vom Landkreis Göttingen für die Stadt Göttingen angewendete Gutachten zur Ermittlung von angemessenen Unterkunftskosten für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") darf nicht mehr als Grundlage für die Leistungsgewährung herangezogen werden. Die dort festgelegten Mietobergrenzen sind zu niedrig. Das hat jetzt das LSG Bremen-Niedersachsen entschieden (Urteil vom 29.04.2014, Az. L 7 AS 330/13), die Revision wurde nicht zugelassen.


Rechtsanwalt Störmer ist bundesweit sozialrechtlich tätig.