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Donnerstag, 26. September 2019

Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)

Der MDK soll organisatorisch von den Krankenkassen abgekoppelt werden.

Das ergibt sich aus dem MDK-Reformgesetz der Bundesregierung.

Der bisher als Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen organisierte Dienst soll zukünftig eine eigene Körperschaft bilden und "Medizinischer Dienst" (MD) heißen.

Durch die Neuordnung soll die Unabhängigkeit der Begutachtungen gestärkt werden. 

Außerdem sind zahlreiche Neuregelungen dasVerhältnis zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern betreffend vorgesehen.

Quelle: juris - das Rechtsportal, Meldung vom 25.09.2019


Rechtsanwalt Störmer ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht.