Der Einschluss der Methode ist zunächst bis zum 31.12.2024 befristet. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Ergebnisse der vom G-BA in die Wege geleiteten Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lipödem erwartet. Sobald diese Ergebnisse vorliegen, wird der G-BA abschließend zur Methode für alle Stadien der Erkrankung entscheiden.
Der G-BA teilt weiter mit, dass für eine gesicherte Diagnose des Lidödems im Stadium III die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt folgende Symptome feststellen muss:
- übermäßige Fettgewebsvermehrung mit überhängenden Gewebeanteilen von Haut und Unterhaut und eine Druck- oder Berührungsschmerz im Weichteilgewebe der betroffenen Extremitäten, wobei Hände und Füße nicht betroffen sind,
- vor einer Operation muss über einen Zeitraum von sechs Monaten eine konservative Therapie (z. B. Lymphdrainage, Kompression, Bewegungstherapie) kontinuierlich durchgeführt worden sein,
- trotz der konservativen Therapie ist keine Linderung der Beschwerden eingetreten.
Weitere Informationen sowie den zugehörigen Beschlusstext finden Sie auf der Seite des gemeinsamen Bundesausschusses.
Quelle: Pressemitteilung des G-BA vom 19.09.2019
Der Autor Rechtsanwalt Störmer beobachtet als Fachanwalt für Sie die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet des Sozialrechts.