Üblicherweise werden diese über zahlreiche Medien verbreitet, so beispielsweise auch in diesem Blog.
Entscheidend ist jedoch die gesetzliche Grundlage, nämlich § 28 SGB XII mit der entsprechenden Anlage.
Dort erhält man einen Überblick zunächst über die Ermittlung der Regelbedarfsstufen und sodann in der Anlage einen Überblick über die genauen Beträge für jede Regelbedarfsstufe sowie Definitionen, wer zu welcher Regelbedarfsstufe gehört.
Zeitlich reicht das Ganze derzeit bis 2011 zurück.
Verlinkt wurde hier tatsächlich originär zum von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der juris-GmbH zur Verfügung gestellten Bundesrecht.
Der Autor ist als Rechtsanwalt in Steinfurt tätig.