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Montag, 4. April 2011

Rentenerhöhung / Lohnanpassung

Zum 01. Juli 2011 steigen die Renten um 0,99 %.


Oft wird in diesem Zusammenhang zur Zeit die Frage an uns herangetragen, warum die Renten damit nicht in gleichem Maße steigen wie die Lohnentwicklung.


Zwar sind die Lohnsteigerungen in 2010 mit 3,10 % in den alten und 2,55 % in den neuen Bundesländern tatsächlich deutlich höher ausgefallen. Auf die Rentenerhöhung wirken sich jetzt aber die Schutzklauseln aus, die während der letzten Zeit der Wirtschaftskrise eine Rentenminderung verhindert haben. Diese nicht durchgeführte Rentenminderung muss jetzt nach einer genau bestimmten Formel abgebaut werden. Zusätzlich wirken sich auch noch der Riester-Faktor und der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor anpassungsdämpfend aus, so dass es bei einer Rentenerhöhung von lediglich 0,99 %für dieses Jahr bleibt.




Rechtsanwalt Störmer aus Steinfurt ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.