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Donnerstag, 21. April 2011

Sozialwahl 2011

Am 1. Juni 2011 finden die nächsten Sozialversicherungswahlen statt.

Die Wahl, die alle sechs Jahre stattfindet, hat den Zweck, die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, die bei jedem Versicherungsträger gem. § 31 Abs. 1 SGB IV zu bilden sind, neu zu bestimmen.

Gewählt werden die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen, die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfallversicherung und die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wahlberechtigt ist grundsätzlich jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und Beiträge zahlt. Dazu gehören auch Auszubildende, nicht jedoch familienversicherte Studentinnen und Studenten. Wählen kann jeder Versicherte bei dem Versicherungsträger, bei dem er versichert ist. Arbeitgeber können bei all den Versicherungsträgern wählen, bei denen die eigenen Mitarbeiter versichert sind.

Die Wahl wird im Wesentlichen als Briefwahl durchgeführt. Wichtig ist, dass die Stimmzettel bis spätestens zum 1. Juni 2011 bei den Versicherungsträgern eingegangen sind.

Nähere Informationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier zusammengestellt.



Rechtsanwalt Stephan Störmer aus Steinfurt ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.