Die Praxis zeigt es immer wieder: Der Bedarf an Pflegekräften ist riesig, qualifizierte Kräfte zu finden, ist nach wie vor schwierig. Da kommt Hilfe aus dem osteuropäischen Ausland oft als Rettung in der Not. Pferdefuss bisher: Gesetzliche Beschränkungen für Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Nicht selten schafften es dubiose Vermittlungen, Betroffenen trotzdem eine scheinbar unkomplizierte Abwicklung vorzugaukeln, die dann nicht selten zu erheblichen Problemen führte.
Seit dem 01.05.2011 gilt nunmehr jedoch die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die letzten Beschränkungen der insgesamt sieben Jahre dauernden Übergangszeit sind damit weggefallen.
Für Interessierte bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Informationsbroschüre in deutscher, englischer und polnischer Sprache an.
Rechtsanwalt Störmer aus Steinfurt ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.