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Donnerstag, 26. Mai 2011

Familienpflegezeit-Gesetz

Im Juli 2008 ist das derzeit gültige Pflegezeitgesetz in Kraft getreten, durch das pflegende Angehörige die Möglichkeit haben, ihre Eltern, Kinder oder sonstigen Angehörigen auch über längere Zeiträume pflegen zu können, ohne dadurch dauerhafte berufliche Nachteile zu erleiden.


Diese Regelung soll voraussichtlich zum 01.01.2012 vom jetzt in Planung befindlichen Familienpflegezeitgesetz abgelöst werden. Zunächst vorbereitet durch den Referenten-Entwurf vom 17.02.2011, weicht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 23.03.2011 in einigen Punkten von diesem ab.


Die Stellungnahme im Bundesrat ist für morgen, den 27.05.2011 vorgesehen.


Rechtsanwalt Stephan Störmer aus Steinfurt ist auch Fachanwalt für Sozialrecht.