Ab dem 01.01.2013 soll der Schwerbehinderten-Ausweis benutzerfreundlicher werden.
Während der bisherige Papierausweis noch ein relativ unhandliches Format hat, wird der neue Ausweis ebenso wie die neuen Personalausweise eine Plastikkarte im Scheckkartenformat sein. Für blinde Menschen wird in Braille-Schrift die Buchstabenfolge "sch-b-a" aufgedruckt sein, damit der Ausweis besser von anderen Karten in der gleichen Größe unterschieden werden kann. Ferner ist der Nachweis der Schwerbehinderung dann auch in englischer Sprache enthalten.
Ausgestellt werden kann der neue Ausweis grundsätzlich ab dem 01. Januar 2013, den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland für sich selbst fest. Spätestens ab dem 01. Januar 2015 werden dann nur noch die neuen Ausweise ausgestellt.
Alte Ausweise bleiben aber bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig und müssen nicht umgetauscht werden. Alle Nachteilsausgleiche können auch mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden.
Diese Neuerungen hat das Bundeskabinett am 28.03.2012 beschlossen. Erforderlich ist nun nur noch die Zustimmung des Bundesrates.
Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.