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Donnerstag, 3. August 2017

Fünf neue Berufskrankheiten

Zum 01.08.2017 wurden durch die 4. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung fünf neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:

  • Leukämie durch 1,3-Butadien,
  • Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe,
  • Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern,
  • Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest und
  • Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.
Schwerpunktmäßig betroffen sind Beschäftigte in der Kunstkautschuk- und Gummi-Industrie, der Aluminium- und Gießereiindustrie, der Asbesttextilindustrie, Schornsteinfeger, Hochofenarbeiter und Musizierende wie z. B. Orchestermusiker oder Musiklehrer.

Betroffene haben damit grds. Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung.