Nach einem Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll die Künstlersozialabgabe in 2016 stabil bei 5,2 % bleiben.
Einen entsprechenden Verordnungs-Entwurf hat das BMAS vorgelegt.
Stephan Störmer - Ihr Fachanwalt für Sozialrecht.