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Mittwoch, 11. Juni 2014

115

Wer im Sozialrecht Leistungen in Anspruch nehmen möchte, kommt in der Regel um einen Kontakt mit der zuständigen Behörde nicht herum. 
Manchmal ist es aber gar nicht so einfach, herauszufinden, wer überhaupt die zuständige Behörde ist und wer dort Auskunft erteilen kann. Hierzu wurde im Jahr 2009 die Behörden-Telefonnummer 115 eingerichtet. Diese soll eine erste Anlaufstelle sein für Verwaltungsfragen aller Art.
Die Hotline ist zum Festnetz-Tarif von Montag bis Freitag von 08.00  bis 18:00 Uhr erreichbar. Dabei sollen 75 % aller Anrufe innerhalb von 30 Sekunden durch die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angenommen und 65 % aller Anrufe beim ersten Kontakt beantwortet werden. Ist dies nicht möglich und wird die Anfrage weitergeleitet, so soll innerhalb von 24 Stunden innerhalb der Servicezeiten eine Rückmeldung per Rückruf, E-Mail oder Fax erfolgen.

Für weitere Informationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt einen Info-Flyer veröffentlicht. Außerdem gibt es ausführliche Infos auf www.115.de