Manchmal ist es aber gar nicht so einfach, herauszufinden, wer überhaupt die zuständige Behörde ist und wer dort Auskunft erteilen kann. Hierzu wurde im Jahr 2009 die Behörden-Telefonnummer 115 eingerichtet. Diese soll eine erste Anlaufstelle sein für Verwaltungsfragen aller Art.
Die Hotline ist zum Festnetz-Tarif von Montag bis Freitag von 08.00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Dabei sollen 75 % aller Anrufe innerhalb von 30 Sekunden durch die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angenommen und 65 % aller Anrufe beim ersten Kontakt beantwortet werden. Ist dies nicht möglich und wird die Anfrage weitergeleitet, so soll innerhalb von 24 Stunden innerhalb der Servicezeiten eine Rückmeldung per Rückruf, E-Mail oder Fax erfolgen.
Für weitere Informationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt einen Info-Flyer veröffentlicht. Außerdem gibt es ausführliche Infos auf www.115.de
Rechtsanwalt Störmer ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht.