Gestern ist (endlich) das "Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" in Kraft getreten.
Damit hat sein (vorläufiges) Ende bzw. seinen Anfang gefunden, was das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mit dem viel diskutierten Urteil vom 09.02.2010 aufgegeben hat, nämlich im Wesentlichen:
- Änderung des Anpassungsmechanismus des Regelbedarfs
- Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Schüler als Gutschein
- Möglichkeit der regionalen Festlegung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- bessere Koordinierung von Sozialleistungen
Nachdem am 25.02.2011 Bundestag und Bundesrat die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses beschlossen hatten, wurde das neue Gesetz jetzt im Bundesgesetzblatt (BGBl. Nr. 12 vom 29.03.2011) verkündet und trat gestern, am 30.03.2011 in Kraft.