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Donnerstag, 6. Oktober 2011

Osteuropäische Arbeitskräfte

Seit Mai diesen Jahres gilt auch für die Arbeitnehmer aus Polen, Tschechien, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien und der Slowakei die uneingeschränkte Freizügigkeit. Der große Zustrom ist jedoch ausgeblieben. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, ist die Zahl der Beschäftigten aus den genannten Ländern abzüglich des jahreszeitlich bedingten Zuwachses im Mai lediglich auf insgesamt 259.000 angestiegen. Das bedeutet eine Steigerung um 24.000 Arbeitskräfte. Zuwächse waren vor allem im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, im Baugewerbe, im verarbeitenden Gewerbe und in Zeitarbeitsfirmen zu verzeichnen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.




Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht.