Wie das LSG Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 11.10.2012 (Az. L 6 U 6/10) festgestellt hat, liegt die eigenständige Stellensuche eines Arbeitsuchenden in seinem eigenen Verantwortungsbereich. Auch die sich aus einer Eingliederungsvereinbarung ergebenden umfangreichen Pflichten zu Eigenbemühungen ersetzen keine besondere Aufforderung im Einzelfall i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII, nach der eine Versicherung kraft Gesetzes bestünde.
Im zugrunde liegenden Fall war die Klägerin arbeitslos und bezog Leistungen nach dem SGB II. Nachdem sie von einem Unternehmen auf ihre Initiativbewerbung zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und dieses wahrgenommen hatte, rutschte sie auf dem Weg zum Ausgang auf einer Treppe aus und verletzte sich dabei. Die Klage hatte sowohl in der ersten als auch der zweiten Instanz keinen Erfolg, die Revision wurde nicht zugelassen, da die Rechtslage durch eine Vielzahl von Entscheidungen des BSG geklärt sei.
Der Autor ist tätig in der Sozietät Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte in Steinfurt.