- RBS 1: für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: 424 Euro
- RBS 2: für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben: jeweils 382 Euro
- RBS 3: für sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. für erwachsene Leistungsberechtige unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 339 Euro
- RBS 4: für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre: 322 Euro
- RBS 5: für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 302 Euro
- RBS 6: für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 245 Euro
Der Autor ist Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht und mit seiner Kanzlei in Steinfurt-Borghorst ansässig.