Dieses Blog durchsuchen

Dienstag, 1. Januar 2019

Hartz IV: Neue Regelbedarfe ab dem 01.01.2019

Mit Jahresbeginn gelten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II neue Regelbedarfe in Höhe der vergleichbaren Regelbedarfsstufen (RBS) nach dem SGB XII:

  • RBS 1: für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: 424 Euro 
  • RBS 2: für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben: jeweils 382 Euro
  • RBS 3: für sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. für erwachsene Leistungsberechtige unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 339 Euro
  • RBS 4: für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre: 322 Euro
  • RBS 5: für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres302 Euro
  • RBS 6: für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 245 Euro