Am 26.08.2020 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem Versicherte zukünftig Informationen zum Stand ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rente digital in einem Internet-Portal abrufen können.
Geplant ist, das Portal schrittweise bis 2023 aufzubauen. Zur Umsetzung soll bei der DRV Bund eine "Zentrale Stelle für die digitale Rentenversicherung" eingerichtet werden.
Mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen werden vor allem drei Ziele verfolgt:
• die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht,
• die Stärkung der Selbstverwaltung und die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen,
• Transparenz in der Rehabilitation
Quelle: Pressemitteilung des BMAS v. 26.08.2020
Das Sozialrecht für Sie im Blick: Rechtsanwalt Stephan Störmer