Um den Arbeitsmarkt (weiterhin) zu stabilisieren, hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf für bessere Chancen am Arbeitsmarkt vorgelegt. Dieser sieht im Wesentlichen gem. der Pressemitteilung vom 21.04.2010 folgende Regelungen vor:
- Verlängerung der Sonderregelungen zur Erstattung der Sozialbeiträge für das Kurzarbeitergeld um 15 Monate bis Ende März 2012
- Verlängerung von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten für ältere Beschäftigte und Berufseinsteiger
-Fortführung der Möglichkeit für arbeitslose Existenzgründer und Auslandsbeschäftigte, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung abzusichern
- Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für junge Menschen, Alleinerziehende und ältere Arbeitsuchende
- Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten in Grundsicherung für Arbeitsuchende, um stärkere Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu geben
- Keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II von Einkommen aus Ferienjobs von Jugendlichen aus Hartz IV-Familien bis zur Höhe von 1.200 Euro
Am 04.06.2010 entscheidet der Bundesrat über den Gesetzentwurf.