Im Blog vom 08.04.2010 wurden bereits die Grundzüge der neuen Härtefall-Regelungen für Bezieher von SGB II-Leistungen dargelegt. Nun hat die Bundesregierung eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Übernahme der derzeit erhobenen Zusatzbeiträge der Krankenkassen durch die Jobcenter beantwortet. Demnach ist die Entscheidung zwar - wie so häufig - einzelfallabhängig. Ein Härtefall soll jedoch beispielsweise dann anerkannt werden, wenn dem Bezieher von Arbeitslosengeld I oder seinen familienversicherten Angehörigen ein Wechsel von einer Krankenkasse, die einen Zusatzbeitrag erhebt, zu einer Krankenkasse, die dies nicht tut, nicht zumutbar ist. Eine besondere Härte liegt insbesondere dann vor, wenn durch den Kassenwechsel erhebliche Einbußen bei der Leistungsgewährung durch die Krankenkasse für das Mitglied oder seine familienversicherten Angehörigen befürchtet werden müssen, etwa, weil die bei der bisherigen Krankenkasse bestehenden medizinischen Besonderheiten von anderen Krankenkassen voraussichtlich nicht oder nicht im bisherigen Umfang gewährt würden. Dazu gehören beispielsweise die Teilnahme an Hausarztmodellen, an besonderen ambulanten ärztlichen Versorgungsformen, an strukturierten Behandlungsprogrammen bei chronischen Krankheiten oder an integrierter Versorgung.