Dabei sind insbesondere folgende Bereiche betroffen:
- Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung
- ambulante spezialärztliche Versorgung
- Reform des ertragsärztlichen und des vertragszahnärztlichen Vergütungssystems
Näheres kann dem Gesetzentwurf selbst entnommen werden.
Rechtsanwalt Störmer aus Steinfurt ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.