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Mittwoch, 18. Januar 2012

Neues Patientenrechte-Gesetz geplant

Am 16.01.2012 haben Gesundheits- und Justizministerium des Bundes einen Referenten-Entwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vorgelegt.

Die Neuregelungen sollen ins BGB zwischen Dienst- und Werkvertragsrecht integriert werden. Berücksichtigung soll insbesondere die bisherige Rechtsprechung zu diesem Rechtsgebiet finden.

Als Kernstück sind Beweiserleichterungsregeln bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Behandlungsfehlern vorgesehen. Daneben sind besondere Regelungen der Informations- und Aufklärungspflichten geplant. Den Referenten-Entwurf im Originaltext finden Sie hier

Die Neuregelungen sollen zum 01.01.2012 in Kraft treten.


Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.