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Dienstag, 16. Oktober 2012

Hartz-IV-Sätze: Erhöhung zum 01.01.2013

Der Bundesrat hat unlängst der Erhöhung der Regelleistungen nach dem SGB II zum 01.01.2013 zugestimmt.

Danach ergeben sich dann folgende Sätze:

Regelbedarfsstufe 1: 382,00 €
Regelbedarfsstufe 2: 345,00 €
Regelbedarfsstufe 3: 306,00 €
Regelbedarfsstufe 4: 289,00 €
Regelbedarfsstufe 5: 255,00 €
Regelbedarfsstufe 6: 224,00 €

Für weitere Informationen sei auf die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2013 - RBSFV 2013 verwiesen.


Rechtsanwalt Störmer ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.