Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2013 beschlossen.
Sie basieren auf der Einkommensentwicklung im Jahr 2011, die in den alten Bundesländern 3,07 % und in den neuen Bundesländern 2,95 % betrug.
Für die Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2011 in Höhe von 3,09 % zugrunde gelegt.
Die Bezugsgröße erhöht sich von 2.625,00 € in 2012 auf 2.695,00 € pro Monat. Die Bezugsgröße (Ost) steigt von 2.240,00 € pro Monat in 2012 auf 2.275,00 €.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhöht sich von 5.600,00 € pro Monat in 2012 auf 5.800,00 €, die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt von 4.800,00 € in 2012 auf 4.900,00 € pro Monat.
Weitere Informationen zu den Rechengrößen der Sozialversicherung 2013 (vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates) erhalten Sie hier.
Der Autor ist auf das Gebiet des Sozialrechts spezialisiert und zugleich Strafverteidiger in Steinfurt.